Neue Rabattverträge seit 1. Juli in Kraft
Die AOK machte bereits im Juni den Anfang, seit 1. Juli sind auch für die meisten übrigen Krankenversicherungen wieder neue Rabattverträge mit den Arzneimittelherstellern in Kraft getreten. Das heißt für Millionen gesetzlich Versicherte, dass sie andere Arzneimittel in der Apotheke erhalten als bisher, also andere Medikamente als das ihrer vertrauten Firma bekommen oder sich die Zuzahlungen ändern. Erstmals sind zudem Festbeträge für vier Wirkstoffe festgelegt. Nicht alle betroffenen Hersteller passen ihren Preis aber dem neuen Erstattungshöchstbetrag an, so dass es auch zu höheren Zuzahlungsbeträgen kommen kann.
Wir als Apotheke wissen nur zu gut, wie sehr die Patienten unter diesen Umstellungen leiden. Auch wenn wir selbst viele der Änderungen als ärgerlich empfinden und auch auf die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen nur wenig Einfluss haben, können wir doch als Ansprechpartner bei den meisten Fragen rund um die neuen Rabattverträge weiter helfen.
Wir beraten Sie bei Ihrem nächsten Besuch in der Schweiger-Apotheke gerne und erklären Ihnen, in welchen Fällen der Hersteller bedenkenlos gewechselt werden kann, aber auch wann nicht und welche Möglichkeiten es dann gibt. Wir klären Sie über die neue Packung auf und helfen Ihnen, sich darauf einzustellen. Sprechen Sie uns an.